Wer im Ausland auf „in Euro zahlen" tippt, zahlt einen Händleraufschlag von 3–8 % — zusätzlich zu den Kartenentgelten, die ohnehin anfallen.
Das Zahlungsnetz nimmt einen Anteil, Ihre Bank nimmt einen Anteil, und wenn Sie das Terminal umrechnen lassen, nimmt der Händler einen dritten. Auf dem Beleg steht eine Zahl.
Landeswährung = Betrag × Kurs × (1 + Netzentgelt + Auslandseinsatzentgelt). DCC = Betrag × Kurs × (1 + Aufschlag) × (1 + Netzentgelt + Auslandseinsatzentgelt). In Euro abgerechnet zu werden macht daraus keine Inlandszahlung — Netzentgelt und Auslandseinsatzentgelt fallen weiter an, der Aufschlag kommt darunter hinzu, nicht an ihrer Stelle.
Eine Kartenzahlung im Ausland kostet an drei getrennten Stellen Geld. Auf dem Beleg steht eine einzige Zahl, also hält man es leicht für ein einziges Entgelt.
| Wer nimmt es | Wofür | Vermeidbar? |
|---|---|---|
| Zahlungsnetz (Visa, Mastercard) | Abwicklung einer grenzüberschreitenden Zahlung | Nein. Fällt bei jedem Auslandseinkauf an. |
| Ihre Bank | Auslandseinsatzentgelt | Nur über eine Karte, die keines verlangt. |
| Händler oder Automat (nur bei DCC) | Umrechnung des Preises in Ihre Währung | Ja — Umrechnung ablehnen. |
Das dritte ist größer als die ersten beiden zusammen — und das einzige, über das Sie entscheiden.
Im Moment der Zustimmung rechnet der Händler den Preis zu seinem eigenen Kurs um. Dieser umgerechnete Betrag läuft danach trotzdem als grenzüberschreitende Zahlung durch das Kartennetz und wird erneut belastet. Das Geld wechselt zweimal die Währung, und jedes Mal bleibt etwas hängen.
Eine Abrechnung in Euro macht daraus keine Inlandszahlung. Netzentgelt und Auslandseinsatzentgelt bleiben unberührt. Der Aufschlag kommt darunter hinzu — deshalb steigt die Summe, statt zu sinken.
Seit der Verordnung (EU) 2019/518 muss, wer an Kasse oder Geldautomat in der EU eine Währungsumrechnung anbietet, das gesamte Umrechnungsentgelt als prozentualen Aufschlag auf den zuletzt verfügbaren Referenzkurs der Europäischen Zentralbank ausweisen, und zwar vor Auslösung der Zahlung. Die Verordnung trat im April 2019 in Kraft; ihre Vorschriften wurden zwischen Dezember 2019 und April 2021 schrittweise anwendbar.
Damit haben Sie etwas Konkretes zum Nachsehen. Zeigt der Bildschirm einen Prozentsatz, lesen Sie ihn und halten Sie ihn gegen die Zeile oben. Zeigt er nur einen Kurs und eine Summe, sollen Sie einer Zahl zustimmen, die Sie nicht prüfen können.