Brutto rein, netto raus. Der Rechner setzt den amtlichen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 um und gibt die Prüftabelle des Ministeriums auf den Euro genau wieder — die Prüfung steht weiter unten.
Gegen die Prüftabelle des Ministeriums geprüft. Das BMF veröffentlicht eine Prüftabelle der Jahreslohnsteuer nach Steuerklassen.
Dieser Rechner gibt sie an jedem veröffentlichten Stützpunkt der Klassen I, II und III auf den Euro genau wieder — 50.000 € in Klasse I ergeben 6.788 €,
100.000 € in Klasse III ergeben 15.012 €, jeweils genau wie veröffentlicht.
Lohnsteuer
- Der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €, 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 €.
- Angesetzte Pauschbeträge: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, in Klasse II zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 €.
- Die Vorsorgepauschale wird genau nach dem amtlichen Ablaufplan berechnet, einschließlich der Höchstbetragsgrenze von 1.900 € für den Teilbetrag aus Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
- Klasse III rechnet im Splittingverfahren: Einkommen halbiert, Steuer verdoppelt.
Solidaritätszuschlag
5,5 % der Lohnsteuer, aber erst oberhalb der Freigrenze 2026 von 20.350 € (in Klasse III verdoppelt). Direkt darüber greift die Milderungszone: der Zuschlag ist auf 11,9 % des übersteigenden Betrags begrenzt, was der Rechner berücksichtigt.
Sozialversicherung (Beiträge und Grenzen 2026)
- Rentenversicherung: 18,6 % gesamt, Arbeitnehmeranteil 9,3 %, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat / 101.400 € im Jahr.
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % gesamt, Arbeitnehmeranteil 1,3 %, gleiche Grenze.
- Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, Arbeitnehmeranteil 7,3 %, dazu die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse (Durchschnitt 2026 2,9 %, also 1,45 %), bis 5.812,50 € im Monat / 69.750 € im Jahr.
- Pflegeversicherung: Grundbeitrag 3,6 %, Arbeitnehmeranteil 1,8 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 % Zuschlag; jedes 2. bis 5. Kind unter 25 senkt den Satz um 0,25 Punkte. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer 2,3 % statt 1,8 %.
Kirchensteuer
Je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, und nur wenn Sie es auswählen. Der Kinderfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht aber die Lohnsteuer selbst — der Rechner bildet Kinderfreibeträge nicht ab, mit Kindern können Soli und Kirchensteuer hier also etwas zu hoch ausfallen.
Was nicht abgebildet ist. Die Steuerklassen V und VI, private Krankenversicherung (PKV), Versicherungsfreiheit in der Renten- oder Arbeitslosenversicherung,
die Wirkung der Kinderfreibeträge auf Soli und Kirchensteuer, sonstige Bezüge, Dienstwagen und andere Sachbezüge,
betriebliche Altersvorsorge sowie der Übergangsbereich bei Mini- und Midijobs.
Gerechnet wird auf Jahresbasis; eine einzelne Monatsabrechnung kann leicht abweichen.